Art 17 Aufrechnung
Stand: 03.07.2026
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- BGH, 14.05.2014 – VIII ZR 266/13Kaufpreisklage aus einem internationalen Warenkaufvertrag: Bestimmung des anwendbaren Rechts bei einer Aufrechnungserklärung; im ProzessZitiert von 7
- BGH, 19.09.2019 – I ZR 64/18Haftung eines Frachtführers bei Beschädigung des Transportguts und Überschreitung der LieferfristZitiert von 4
- BGH, 08.02.2018 – IX ZR 103/17Grenzüberschreitende Insolvenz: Anwendbares Recht für die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen einer Aufrechnung sowie die Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage; alternative Anknüpfung für das Aufrechnungsstatut; Voraussetzungen einer Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Anwendbarkeit ausländischen Insolvenzanfechtungsrechts; sog. Firmenbestattung einer schweizerischen GesellschaftZitiert von 20
- KG, 13.10.2025 – 16 UF 160/24
- OLG München, 22.02.2022 – 18 U 1495/17
- OLG Köln, 06.02.2014 – 18 U 89/08Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist das Recht zur Aufrechnung nicht vertraglich vereinbart, so gilt für die Aufrechnung das Recht, dem die Forderung unterliegt, gegen die aufgerechnet wird.